Ehe I Foto: Pixabay

Trauung

Gott hat den Menschen dazu bestimmt, in Gemeinschaft zu leben. Die Ehe von Mann und Frau ist ein Abbild des Bundes Gottes mit uns Menschen - manchmal spannungsreich, immer von Liebe und Treue geprägt.

Mit ewi­ger Lie­be habe ich dich geliebt, dar­um habe ich dir die Treue bewahrt.”

Jer 31,3

Anmeldung

Jede Trau­ung wird im Pfarr­ver­bands­bü­ro Pocking per­sön­lich oder tele­fo­nisch ange­mel­det. Dabei kann bereits ein mög­li­cher Ter­min ins Auge gefasst werden.

Nach der Anmel­dung mel­det sich der Geist­li­che, der die Trau­ung hal­ten wird, bei Ihnen und ver­ein­bart einen Gesprächs­ter­min, bei dem wesent­li­che Inhal­te des katho­li­schen Ehe­ver­spre­chens und der Ablauf der Trau­ung bespro­chen werden.

Erste Schritte

Fol­gen­de Doku­men­te wer­den für das Vor­be­rei­tungs­ge­spräch mit dem Geist­li­chen benötigt:

  • Tauf­zeug­nis (nicht älter als 3 Mona­te): Das Tauf­zeug­nis wird Ihnen von der Pfar­rei aus­ge­stellt, in der Sie getauft wur­den. Wenn Sie im Pfarr­ver­band Pocking getauft wur­den, ist kein extra Tauf­zeug­nis notwendig.
  • Evtl. stan­des­amt­li­che Eheur­kun­de: Sofern Sie bereits stan­des­amt­lich ver­hei­ra­tet sind, benö­ti­gen wir eine Kopie Ihrer Eheurkunde.
  • Evtl. Teil­nah­me­be­stä­ti­gung am Braut­leu­te­tag: Die Teil­nah­me an einem Braut­leu­te­tag des Bis­tums Pas­sau ist nicht ver­pflich­tend, wird aber emp­foh­len. Der Braut­leu­te­tag kann natür­lich auch erst nach dem Gespräch mit dem Geist­li­chen stattfinden.

Trauungsgottesdienst

Die Fei­er der Trau­ung kann in Form einer Braut­mes­se oder als Wort­got­tes­dienst (ohne Eucha­ris­tie­fei­er und Kom­mu­ni­on­aus­tei­lung) gestal­tet werden.

In jedem Fall wer­den zwei Trau­zeu­gen benö­tigt. Ein Trau­zeu­ge muss nicht unbe­dingt ein getauf­ter Christ oder Mit­glied der Katho­li­schen Kir­che sein.

Des Wei­te­ren brau­chen Sie für Ihre Trau­ung Ehe­rin­ge und eine Hoch­zeits­ker­ze. Es kön­nen die­sel­ben Rin­ge wie schon zur stan­des­amt­li­chen Hoch­zeit ver­wen­det werden.

Die musi­ka­li­sche Gestal­tung wird vom Braut­paar orga­ni­siert und kann beim Tref­fen mit dem Geist­li­chen abge­spro­chen wer­den. Grund­sätz­lich gilt, dass die gewähl­ten Lie­der sich gut in den Rah­men eines Got­tes­diens­tes ein­fü­gen sol­len. Es müs­sen aber nicht zwangs­läu­fig aus­schließ­lich geist­li­che Lie­der sein, son­dern das Braut­paar kann gern sei­ne eige­nen Vor­stel­lun­gen ein­brin­gen (z. B. bei Ein- und Aus­zug und beim Trau­ungs­lied). Alles, was an lit­ur­gi­schen Gesän­gen dar­über hin­aus not­wen­dig ist, wird der betref­fen­de Geist­li­che mit Ihnen klären.

Wer den ande­ren liebt, lässt ihn gel­ten, so wie er ist, wie er gewe­sen ist und wie er sein wird.”

Michel Quoist, 1921-1997