Trauung
Gott hat den Menschen dazu bestimmt, in Gemeinschaft zu leben. Die Ehe von Mann und Frau ist ein Abbild des Bundes Gottes mit uns Menschen - manchmal spannungsreich, immer von Liebe und Treue geprägt.
„Mit ewiger Liebe habe ich dich geliebt, darum habe ich dir die Treue bewahrt.”
Anmeldung
Jede Trauung wird im Pfarrverbandsbüro Pocking persönlich oder telefonisch angemeldet. Dabei kann bereits ein möglicher Termin ins Auge gefasst werden.
Nach der Anmeldung meldet sich der Geistliche, der die Trauung halten wird, bei Ihnen und vereinbart einen Gesprächstermin, bei dem wesentliche Inhalte des katholischen Eheversprechens und der Ablauf der Trauung besprochen werden.
Erste Schritte
Folgende Dokumente werden für das Vorbereitungsgespräch mit dem Geistlichen benötigt:
- Taufzeugnis (nicht älter als 3 Monate): Das Taufzeugnis wird Ihnen von der Pfarrei ausgestellt, in der Sie getauft wurden. Wenn Sie im Pfarrverband Pocking getauft wurden, ist kein extra Taufzeugnis notwendig.
- Evtl. standesamtliche Eheurkunde: Sofern Sie bereits standesamtlich verheiratet sind, benötigen wir eine Kopie Ihrer Eheurkunde.
- Evtl. Teilnahmebestätigung am Brautleutetag: Die Teilnahme an einem Brautleutetag des Bistums Passau ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Der Brautleutetag kann natürlich auch erst nach dem Gespräch mit dem Geistlichen stattfinden.
Trauungsgottesdienst
Die Feier der Trauung kann in Form einer Brautmesse oder als Wortgottesdienst (ohne Eucharistiefeier und Kommunionausteilung) gestaltet werden.
In jedem Fall werden zwei Trauzeugen benötigt. Ein Trauzeuge muss nicht unbedingt ein getaufter Christ oder Mitglied der Katholischen Kirche sein.
Des Weiteren brauchen Sie für Ihre Trauung Eheringe und eine Hochzeitskerze. Es können dieselben Ringe wie schon zur standesamtlichen Hochzeit verwendet werden.
Die musikalische Gestaltung wird vom Brautpaar organisiert und kann beim Treffen mit dem Geistlichen abgesprochen werden. Grundsätzlich gilt, dass die gewählten Lieder sich gut in den Rahmen eines Gottesdienstes einfügen sollen. Es müssen aber nicht zwangsläufig ausschließlich geistliche Lieder sein, sondern das Brautpaar kann gern seine eigenen Vorstellungen einbringen (z. B. bei Ein- und Auszug und beim Trauungslied). Alles, was an liturgischen Gesängen darüber hinaus notwendig ist, wird der betreffende Geistliche mit Ihnen klären.
„Wer den anderen liebt, lässt ihn gelten, so wie er ist, wie er gewesen ist und wie er sein wird.”